Obwohl die Notbremse in der Regel XII „nur mit drei Sätzen beschrieben“ werde, handele es sich für die jeweilige Partie um eine „richtungweisende Situation“ – und für den Schiedsrichter um eine „sehr, sehr wichtige Entscheidung, die wir zu treffen haben“. Unter dem Stichwort „Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer Torchance“ heiße es im Regelheft, dass „das Verhindern einer eindeutigen Torchance des gegnerischen Teams mit einem Feldverweis bestraft“ werden müsse. Dabei sei es – so der Hinweis des Wetzlarer KSA-Mitglieds – „unerheblich, ob das Vergehen im Strafraum“ erfolgt sei oder nicht.

Lepper zeigte auf, dass der Unparteiische nicht auf „Notbremse“ entscheiden könne, wenn sich das Geschehen „50 bis 60 Meter vom Tor entfernt“ abspiele. „Es geht um das Verhindern einer glasklaren Torchance, die sich in unmittelbarer zeitlicher Folge ergeben hätte“, erklärte der 27-Jährige.

Die Kriterien für eine „Notbremse“ dargelegt

Als Kriterien für eine Notbremse zählte Lepper eine maximale Entfernung vom Tor zwischen 30 und 35 Metern, die Laufrichtung und Stellung der beteiligten Spieler und den Umstand auf, dass bei der Notbremse kein anderer als der schuldige Spieler mehr in das Geschehen eingreifen könne. „Wie die Torchance verhindert wurde, ist für die Notbremsenentscheidung letztlich unerheblich“, schrieb der Referent den Zuhörern ins Stammbuch.

Habe sich der Schiedsrichter einmal dafür entschieden, dass es sich bei dem jeweiligen Vergehen um eine „Notbremse“ handele, gebe es für den Unparteiischen „bei der persönlichen Strafe keinen Ermessensspielraum“. Lepper: „Eine Notbremse ist und bleibt eine Notbremse.“ Persönliche Strafe könne allein der Feldverweis auf Dauer (Rote Karte) sein.

Der Oberliga-Schedsrichter wies zugleich darauf hin, dass für den Spielleiter „der Zeitpunkt des Vergehens unerheblich“ sein müsse. Ferner dürfe sich der Referee bei seiner Entscheidung „nicht von Spielertypen oder vorherrschenden Meinungen“ über die jeweiligen beteiligten Akteure beeinflussen lassen. Bei der Bewertung der Tatsache, ob es sich bei der jeweiligen Spielsituation um eine Notbremse gehandelt habe oder nicht, seien „regelmäßige Einsätze“ und „Erfahrung“ hilfreich.

Ein „trockenes Thema“ gut rübergebracht

Für sein hörenswertes Referat erntete das Mitglied des Wetzlarer Kreisschiedsrichterausschusses schließlich nicht nur den Beifall der etwa 70 Zuhörer, sondern auch anerkennende Worte von Dill-Schiri-Obmann Rainer Wendland. „Du hast ein trockenes Thema so rübergebracht, dass es viel Spaß gemacht hat“, unterstrich der „Chef“ der heimischen Unparteiischen und überreichte Christof Lepper als kleines Dankeschön ein Buch-Präsent. 

Das aktuelle Info-Blatt der SR-Vereinigung Dillenburg soll in etwa zwei Wochen druckfrisch vorliegen und spätestens bei der monatlichen Pflichtsitzung im November an alle Unparteiischen des heimischen Fußballkreises verteilt werden.

Gegenstand der 23. Ausgabe sind ein Grußwort des stellvertretenden Kreisfußballwarts Helmut Metz (Donsbach), ein Porträt des „Jung-Schiris“ Daniel Schneider (Haiger) sowie ein Steckbrief des Kreisoberliga-Aufsteigers Johannes Lang (Haiger).

Ferner haben die Ausschreibung des Neulingslehrgangs 2009, die Terminliste für das Jahr 2009, Regelfragen und ein Beitrag aus der Reihe „Schiedsrichter-Geschichte und -Geschichten“ Aufnahme in die aktuelle Ausgabe gefunden.

Ralf Viktora (Mitglied des Verbandsschiedsrichterausschusses) hat einen äußerst lesenswerten Beitrag darüber verfasst, was ein Beobachter bei einer Spielleitung von einem Schiedsrichter erwartet.

Regelfragen, ein Nachruf auf den verstorbenen SR-Kameraden Edwin Schneider und eine Übersicht der „runden Geburtstage“, die Dill-Schiris zwischen November 2008 und Februar 2009 feiern können, runden den „Peifekopp Nummer 23“ ab.

Im letzten Winter hatte ein Freund den Achtklässler, der die Wilhelm-von-Oranien-Schule in Dillenburg besucht, gefragt, ob er beim Neulingslehrgang in Oberscheld mitmachen wolle. Und nachdem der 13-Jährige seinen Vater, der „zuerst dagegen“ gewesen sei, erfolgreich überredet hatte, war der Weg in die Schiedsrichter-Vereinigung Dillenburg geebnet. Gemeinsam mit mehreren anderen Haigerer (Fußball-)Vereinskollegen bestand Daniel Schneider letztlich problemlos den Lehrgang im Domizil des Fußball-B-Ligisten – und pfiff etwa drei Monate später sein erstes D-Jugend-Spiel.

Erste Spielleitung lief „ganz gut“

„Ich war ganz schön nervös, weil ich nicht wusste, was mich beim ersten Spiel erwartet“, blickt der junge Schiedsrichter auf die Partie Frohnhausen gegen Sechshelden zurück. „Dafür, dass ich das zuvor noch nie gemacht hatte, war meine Leistung ganz gut.“ Probleme freilich habe ihm die Beurteilung von Abseitssituationen bereitet. Schwierigkeiten, die aber zwischenzeitlich weitgehend behoben seien. „Mittlerweile“, so berichtet Daniel Schneider, „weiß ich besser, wo man sich hinstellen muss, um das vernünftig zu sehen.“ Auch davon, dass „die Betreuer ganz schön rummeckern“, hat sich der Gymnasiast nicht beeindrucken lassen.

Neben zahlreichen E-Junioren-Spielen hat Daniel Schneider bis zum heutigen Tag drei D- und C-Jugend-Begegnungen geleitet, wobei er sich „vom Ansetzer durchaus das ein oder andere Spiel mehr gewünscht“ hätte. „Da hatte ich mir schon etwas mehr erhofft“, sagt der 13-Jährige rückblickend.

Nachhaltige Eindrücke hinterließen bei dem Haigerer der Einsatz bei einem C-Junioren-Spiel in Donsbach („Da ging es schön rund.“) und das Auftreten mancher E-Junioren-Mannschaften sowie ihrer Trainer und Spieler. „Die Betreuer meckern. Die Spieler versuchen einen, durch Schwalben zu täuschen. Kaum zu glauben.“ Beeindruckt hat den W.v.O.-Schüler bei seinen ersten Einsätzen auch, „was auf den Schiedsrichter außerhalb der eigentlichen Spielleitung alles zukommt“. Der Haigerer unumwunden: „Mit dem Spielbericht und den ganzen anderen Sachen hat man ganz schön was zu erledigen.“ Außerdem zeigte sich der Achtklässler von dem Tempo beeindruckt, mit der ein Unparteiischer verschiedene Situationen beurteilen müsse. „Man muss als Schiedsrichter ziemlich schnell entscheiden und hat keine Zeit, lange zu überlegen.“

„Die Jung-Schiedsrichter-Sitzung gefällt mir sehr gut“

Neben seinem Paten Gunther Fries und dem A-Liga-Schiri Heinrich Stuckert, der sich als Arbeitskollege seines Vaters ebenfalls schon ein von Daniel geleitetes Spiel ansah, hat auch der Kreis-Lehrstab um Roland Horschitz und Sebastian Müller dem Haigerer beim Einstieg in das nicht immer leichte Hobby des Fußball-Schiedsrichters geholfen. „Die Jung-Schiedsrichter-Sitzung gefällt mir sehr gut“, erläutert der Nachwuchs-Referee. Zumal „Roland und Sebastian das Ganze ziemlich locker angehen lassen“ würden und es beim Jung-Schiri-Treff „nicht so streng wie in der Schule“ zugehe.

Ermuntert durch den gelungenen Einstieg in sein zu Jahresbeginn neu gewähltes Hobby hat Daniel Schneider – wie seine anderen Haigerer Vereinskameraden auch – die Kreis-Leistungsprüfung absolviert. „Wir, also meine Haigerer Vereinskollegen und ich, haben alle bestanden“, sagt der 13-Jährige stolz. „Jetzt hoffen wir, dass wir mal ein paar Spiele mehr kriegen.“

„Ich meckere als Spieler nicht mehr so viel rum“

Was die Gestaltung seiner Freizeit angeht, hat sich der Gymnasiast ganz dem runden Leder verschrieben. Wenn er nicht gerade als Schiedsrichter und auf dem Bolzplatz aktiv ist, jagt Daniel Schneider für die C-Jugend der Haigerer „Eintracht“ dem Fußball nach. „Da spiele ich abwechselnd Mittelfeld und Abwehr“, berichtet der Jugendliche – und räumt abschließend ein: „Dadurch, dass ich jetzt selbst Schiri bin, weiß ich, wie schwer es die Schiedsrichter haben, und meckere als Spieler nicht mehr so viel rum.“

Die nächste Ausbildungsveranstaltung des Lehrstabs um Roland Horschitz und Sebastian Müller findet vom 15. bis 25. Januar 2009 im Sportheim des B-Ligisten SV 1932 Oberscheld statt. Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 12 Jahre; eine Anrechnung auf das Schiri-Soll erfolgt jedoch erst ab 14 Jahren. Auch angehende Trainer (C- und B-Schein) können an der Veranstaltung teilnehmen.

Lauftest am ersten Lehrgangstag

Am ersten Lehrgangstag findet vor Beginn der theoretischen Ausbildung ein Lauftest statt, bei dem eine Strecke von 1300 Metern in maximal acht Minuten zurückzulegen ist.

Die sechs Zusammenkünfte wurden vom Lehrstab des Dillenburger Kreisschiedsrichterausschusses so terminiert – Donnerstag (15. Januar): 18.30 bis 22 Uhr. Freitag (16. Januar): 18.30 bis 22 Uhr. Samstag (17. Januar): 9.30 bis 13.30 Uhr. Freitag (23. Januar): 18.30 bis 22 Uhr. Samstag (24. Januar): 9.30 bis 13.30 Uhr. Sonntag (25. Januar), Prüfung: 9.30 bis 13 Uhr.

Anmeldungen nur schriftlich möglich

Anmeldungen interessierter Fußball-Freunde nimmt Sebastian Müller, Döringweg 10, 35745 Herborn,, Tel.  (0170) 2884891 , nur schriftlich entgegen. 

Der 76-jährige Referee, der beim jüngsten Winterfest im Schönbacher Bürgerhaus für seine 45-jährige Mitgliedschaft ausgezeichnet worden war, starb am 20. September im Alter von 76 Jahren und wurde vier Tage später in Eiershausen zu Grabe getragen.

Mit den Worten „Du bist so lange Schiri, wie ich alt bin“, hatte Dill-Schiri-Obmann Rainer Wendland beim Winterfest im Januar die Verdienste Schneiders um die schwarze Zunft im Landstrich an der Dill gewürdigt. Der Eiershausener war zuletzt passives Mitglied der Schiedsrichter-Vereinigung gewesen, hatte aber noch regelmäßig an den Monatsversammlungen im Hörbacher Sportheim teilgenommen.

Die heimischen Unparteiischen trauern mit Edwins Angehörigen und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

So treffen in der Runde der letzten 16 unter anderem die SG Gusternhain/Roth und der TuS Driedorf aufeinander; die beiden Westerwald-Konkurrenten hatten sich schon in der vergangenen Pokal-Saison gegenüber gestanden. Gruppenligist SSV Langenaubach muss zum A-Ligisten SG Fellerdilln/Rodenbach reisen. In einem weiteren Nachbarschaftsduell trifft die SSG Breitscheid auf den SSV Medenbach.

Kippt Pokalverteidiger Dillenburg auf dem „Kippelchen“?

Pokalverteidiger SSV Dillenburg steht beim FC Merkenbach auf dem Prüfstand. Ferner spielen: Hörbach – Burg, Steinbach – Frohnhausen, Sechshelden – Herbornseelbach, Oberscheld – Sieger  Dietzhölztal/Hirzenhain.

Pokalspielleiter Helmut Metz (Donsbach) hat die Spiele auf Mittwoch, 15. Oktober, 18 Uhr, angesetzt.

Im Viertelfinale des Reservepokals kommt es, vermutlich am 14. April kommenden Jahres, zu diesen Spielen: Gusternhain/R. – Driedorf II, Mittenaar II – Dillenburg II, Haiger – Kalteiche, Sechshelden – Donsbach.      

Weil es kurz vor der Abfahrt am Samstagmorgen „wie aus Eimern geregnet“ hatte, hatten sich „Scout“ Bernd Gimbel und Schiri-Obmann Wendland zunächst kurzerhand dazu entschlossen, den Start um zwei Stunden zu verschieben. Doch nach gut einstündiger „Regen-Fahrt“ durch den Taunus hatte der Wettergott ein Einsehen mit den „Bikern“ und schloss seine Schleusen. Den ersten größeren Stopp in Miltenberg am Main konnten die Unparteiischen so in trockenem Zustand einlegen.

Nachdem sich die Motorradfreunde Rainer Wendland, Dagmar Jung, Volker Schnell, Siegfried Teschauer, Helmut Metz, Rainer Moos und Bernd Gimbel in Miltenberg gestärkt hatten, ging es auf zwei Rädern durch den schönen Odenwald, durch Michelstadt und dann dem Ziel – dem „Hotel Dornröschen“ in Höchst (Odenwald) – entgegen. In der Heimat von Deutschland Tischtennis-Ass Timo Boll genossen die Schiedsrichter die Gastfreundschaft der dortigen Gastwirte.

Nachdem man sich am Morgen danach kurz vor der Abreise zum obligatorischen Gruppen- und Erinnerungsfoto aufgestellt hatte, machten sich die Spielleiter bei strahlendem Sonnenschein auf in Richtung Taunus. Dort kehrte man im Hessenpark in Neu-Anspach ein.

Über den Taunus führte die Rückreise schließlich durch das Lahntal bei Weilburg und dann nach Driedorf, wo sich die Motorradfahrer froh darüber zeigten, dass die diesjährige Tour ohne negative Zwischenfälle zu Ende gegangen war.

In Gedanken freilich waren die Biker auch bei den Schiri-Kameraden Karlheinz Roth und Dieter Böhm, die krankheitsbedingt bei der Tour 2008 nicht mit von der Partie sein konnten. Ihnen galten am Ende des zweitägigen Ausflugs die besten Genesungswünsche der Unparteiischen. 

Etwa 80 Unparteiische lauschten im Zuge der monatlichen Pflichtsitzung den Ausführungen des ehemaligen Gruppenliga-Referees, der unter anderem verdeutlichte, dass die Abseitsstellung eines Spielers an sich noch keine Regelübertretung darstellt. Ein Spieler könne nur dann für seine Abseitsstellung bestraft werden, wenn er – wie es in der Regel heißt – nach Ansicht des Schiedsrichters „zum Zeitpunkt, wenn der Ball einen seiner Mannschaftskollegen berührt oder von einem gespielt wird, aktiv am Spielgeschehen teilnimmt, indem er ins Spiel eingreift, einen Gegner beeinflusst oder aus seiner Stellung einen Vorteil zieht“. Müller mahnend: „Abseits stehen allein ist nicht verboten.“

Da ein Schiedsrichter, der in den unteren Klassen zumeist ohne Unterstützung durch Assistenten aktiv sei, im Laufe einer Partie „viele knappe Abseitsentscheidungen treffen“ müsse, könne man ihm „keinen Vorwurf machen, wenn er mal daneben liegen“ würde. Um bei der Spielleitung von den teilnehmenden Teams akzeptiert zu werden, sei es jedoch wichtig, „die gleichen Situationen bei beiden beteiligten Mannschaften gleich zu beurteilen“.

„Die Diagonale einhalten“

Um einschätzen zu können, ob eine strafbare Abseitsstellung vorliege oder nicht, solle ein Unparteiischer nach Möglichkeit, „die Diagonale einhalten“ und „nur bei gewissen Situationen von ihr abweichen“. Der Schiedsrichter müsse sich für möglichst korrekte „Abseitsentscheidungen ein Riesen-Blickfeld verschaffen“, sich „hinter dem Spiel aufhalten“ und zugleich „seitlich vom Spielgeschehen stehen“. Müller eindringlich: „Der läuferische Einsatz ist zur Bewertung von Abseitssituationen eminent wichtig.“

Laut Regel 11 kann sich ein Spieler nur in einer Abseitsstellung befinden, „wenn er der gegnerischen Torlinie näher ist als der Ball und der vorletzte Abwehrspieler“. Nicht im Abseits befindet sich ein Akteur hingegen, in der eigenen Spielhälfte, auf gleicher Höhe mit dem vorletzten Abwehrspieler oder auf gleicher Höhe mit den beiden letzten Abwehrspielern. Kein Vergehen nach der Regel 11 liegt auch vor, wenn ein Spieler den Ball direkt von einem Abstoß, einem Einwurf oder einem Eckstoß erhält.

Nach jeder strafbaren Abseitsstellung muss der Schiedsrichter einen indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft an der Stelle verhängen, „wo sich der Spieler ursprünglich befand, als seine Abseitsstellung erkannt wurde“.

„Stehvermögen beweisen“

Erkenne der Unparteiische gleich „mehrere Akteure“, die nach einer Ballabgabe „abseits stehen“ könnten, müsse der Schiri mit seiner Entscheidung „solange warten, bis erkennbar“ sei, „welcher Spieler den Ball tatsächlich“ spiele. „Da gilt es, Stehvermögen zu beweisen“, mahnte der stellvertretende Lehrwart, der seine Ausführungen abschließend mit zahlreichen Praxisbeispielen untermalte, die von den Spielleitern der Schiedsrichter-Vereinigung Dillenburg engagiert und bisweilen kontrovers diskutiert wurden.

Die nächste Pflichtsitzung der Schiedsrichter-Vereinigung Dillenburg findet am Freitag (10. Oktober), 18.15 Uhr, erneut im Sportheim des FC Hörbach statt.  

Beginn der Zusammenkunft im Sportheim des FC Hörbach ist um 17 Uhr. Um 18.15 Uhr nimmt an gleicher Stelle der reguläre Monatstreff der Dill-Schiris seinen Anfang. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht dann ein Referat von Kreis-Lehrwart Roland Horschitz zum Thema "Abseits".

Ein schweres Foul – so erläutert Verbandsschiedsrichterobmann Gerd Schugard – liege vor, „wenn ein Spieler im Zweikampf um den Ball den Gegner mit übertriebener Härte oder brutalen Mitteln“ angreife. Der VSO unmissverständlich: „Wer seinen Gegner im Kampf um den Ball von vorne, von der Seite oder von hinten mit einem oder beiden Beinen übermäßig hart angreift und dadurch dessen Gesundheit, begeht ein schweres Foul.“

Schugard weist im weiteren Verlauf seiner Ausführungen darauf hin, dass „eine Tätlichkeit ebenso auf wie neben dem Feld begangen werden“ könne – und zwar unabhängig davon, „ob der Ball im Spiel ist oder nicht“. Der „Chef“ der hessischen Unparteiischen erläuternd: „Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein Spieler außerhalb eines Zweikampfes um den Ball den Gegner mit übermäßiger Härte oder brutalen Mitteln angreift.“ Bei der Eintragung im Spielbericht sei „das Wort Tätlichkeit jedoch zu vermeiden“.

In diesem Zusammenhang unterstreicht der Verbandsschiedsrichterobmann ferner, dass „relevante Vorgänge genau und mit namentlicher Nennung der Personen zu schildern sind, damit sich Klassenleiter und Sportgerichte ein klares Bild machen können“. Das gelte, so der Dipperzer Funktionär mahnend, „speziell bei Feldverweisen und bei besonderen Vorkommnissen“.

Schugard weist auch darauf hin, dass „dabei eine vorhergegangene Provokation erwähnt werden“ müsse, weil diese das Strafmaß beeinflusse. Bei einem Feldverweis wegen Verhinderung eines Tores oder einer offensichtlichen Torchance sei auch „mit anzugeben, ob der für die Regelübertretung verhängte Freistoß oder Strafstoß zum Tor geführt hat oder nicht“.

Die Beachtung der Anweisungen für die Saison 2008/2009 sei, so der Verbandsschiedsrichterobmann abschließend, „im Interesse aller Schiedsrichter Grundvoraussetzung für einen geordneten Spielverlauf“.