Obwohl die Notbremse in der Regel XII „nur mit drei Sätzen beschrieben“ werde, handele es sich für die jeweilige Partie um eine „richtungweisende Situation“ – und für den Schiedsrichter um eine „sehr, sehr wichtige Entscheidung, die wir zu treffen haben“. Unter dem Stichwort „Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer Torchance“ heiße es im Regelheft, dass „das Verhindern einer eindeutigen Torchance des gegnerischen Teams mit einem Feldverweis bestraft“ werden müsse. Dabei sei es – so der Hinweis des Wetzlarer KSA-Mitglieds – „unerheblich, ob das Vergehen im Strafraum“ erfolgt sei oder nicht.

Lepper zeigte auf, dass der Unparteiische nicht auf „Notbremse“ entscheiden könne, wenn sich das Geschehen „50 bis 60 Meter vom Tor entfernt“ abspiele. „Es geht um das Verhindern einer glasklaren Torchance, die sich in unmittelbarer zeitlicher Folge ergeben hätte“, erklärte der 27-Jährige.

Die Kriterien für eine „Notbremse“ dargelegt

Als Kriterien für eine Notbremse zählte Lepper eine maximale Entfernung vom Tor zwischen 30 und 35 Metern, die Laufrichtung und Stellung der beteiligten Spieler und den Umstand auf, dass bei der Notbremse kein anderer als der schuldige Spieler mehr in das Geschehen eingreifen könne. „Wie die Torchance verhindert wurde, ist für die Notbremsenentscheidung letztlich unerheblich“, schrieb der Referent den Zuhörern ins Stammbuch.

Habe sich der Schiedsrichter einmal dafür entschieden, dass es sich bei dem jeweiligen Vergehen um eine „Notbremse“ handele, gebe es für den Unparteiischen „bei der persönlichen Strafe keinen Ermessensspielraum“. Lepper: „Eine Notbremse ist und bleibt eine Notbremse.“ Persönliche Strafe könne allein der Feldverweis auf Dauer (Rote Karte) sein.

Der Oberliga-Schedsrichter wies zugleich darauf hin, dass für den Spielleiter „der Zeitpunkt des Vergehens unerheblich“ sein müsse. Ferner dürfe sich der Referee bei seiner Entscheidung „nicht von Spielertypen oder vorherrschenden Meinungen“ über die jeweiligen beteiligten Akteure beeinflussen lassen. Bei der Bewertung der Tatsache, ob es sich bei der jeweiligen Spielsituation um eine Notbremse gehandelt habe oder nicht, seien „regelmäßige Einsätze“ und „Erfahrung“ hilfreich.

Ein „trockenes Thema“ gut rübergebracht

Für sein hörenswertes Referat erntete das Mitglied des Wetzlarer Kreisschiedsrichterausschusses schließlich nicht nur den Beifall der etwa 70 Zuhörer, sondern auch anerkennende Worte von Dill-Schiri-Obmann Rainer Wendland. „Du hast ein trockenes Thema so rübergebracht, dass es viel Spaß gemacht hat“, unterstrich der „Chef“ der heimischen Unparteiischen und überreichte Christof Lepper als kleines Dankeschön ein Buch-Präsent. 

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