Titelverteidiger SSV Langenaubach reist zur SG Eschenburg. Verbandsligist TSV Steinbach gastiert in Frohnhausen. A-Ligist FC Haiger trifft auf dem heimischen „Haarwasen“ auf den TSV Bicken. Spannung verspricht die Partie SSV Sechshelden gegen SSG Breitscheid.

Letztgenannte Begegnung wurde auf den 22. Mai terminiert; die drei übrigen Auseinandersetzungen sollen am Mittwoch (15. Mai), 18.30 Uhr, stattfinden.

Bereits am Dienstag (14. Mai), 18.30 Uhr, treffen im Halbfinale des Reservepokals die SG Seelbach/Ballersbach II und der TSV Steinbach II sowie die zweiten Vertretungen der SG Obere Dill und der SG Sinn aufeinander. Das Finale dieses Wettbewerbs soll am Samstag (15. Juni) ausgetragen werden.

Im Endspiel des Frauen-Kreispokals stehen sich der SSV Langenaubach und der Sieger der Partie Eibelshausen/Dietzhölztal gegenüber. Das Finale soll am 21. Juni (Freitag) stattfinden.

Kreispokal-Finale auf 12. Juni terminiert

Das Endspiel des „Krombacher Kreispokals“ ist auf den 12. Juni (Mittwoch), 18 Uhr, terminiert.

Schauplatz der Zusammenkunft ist das Sportheim des A-Ligisten SV 1932 Oberscheld. Im Mittelpunkt der Versammlung steht ein Referat über den indirekten Freistoß. Ferner können im Zuge des Treffens die Trainingsanzüge und T-Shirts anprobiert werden, die der Kreisschiedsrichterausschuss und der „Erweiterte Lehrstab“ zur einheitlichen Ausstattung ihrer Unparteiischen anschaffen wollen. Beginn der Veranstaltung ist um 19 Uhr. Es handelt sich um eine Pflichtsitzung.

Der Kreis-Schiri- und der Vergnügungsausschuss laden ab 16 Uhr zu einem Grillfest auf das Sportgelände des SSV Donsbach ein. Bereits um 15 Uhr besteht im „Haselstadion“ die Möglichkeit, die Kreis- bzw. Kreisoberliga-Leistungsprüfung zu absolvieren.

Um 17 Uhr wird dann ein Fußball-Freundschaftsspiel zwischen der Schiedsrichter-Vereinigung Siegen-Wittgenstein und den Dill-Schiris angepfiffen.

Bis zum 8. Juni anmelden

Anmeldungen für das Grillfest sind bis zum 8. Juni bei Jörg Menk, Alter Bahnhofsweg 10a, 35745 Herborn-Schönbach, möglich. Bei der Anmeldung ist ein Unkostenbeitrag von 5 Euro zu entrichten.

Zur Vorbereitung sind nachstehend ein paar Regelfragen zu finden; die Antworten werden demnächst an dieser Stelle veröffentlicht.

Frage 1.) In einem Spiel auf sehr rutschigem Boden kann der aus seinem Tor herausgelaufene Torwart den Ball kurz vor der Strafraumgrenze unter Kontrolle bringen. Er rutscht bei dieser Aktion aber mit dem Ball über die Strafraumlinie hinaus, liegt nun etwa zwei Meter vor seinem Strafraum und hält den Ball in seinen Händen. Ein Gegenspieler ist nicht in der Nähe. Entscheidung des Schiedsrichters?

Frage 2.) Während des laufenden Spiels läuft ein Trainer auf das Spielfeld. Von einem Spieler der gegnerischen Mannschaft wird er dabei auf dem Spielfeld heftig zu Boden gestoßen. Nun unterbricht der Schiedsrichter das Spiel. Wie muss entschieden werden?

Frage 3.) Nach einer Tätlichkeit wurde ein Spieler des Feldes verwiesen und das Spiel fortgesetzt. Als sich der des Feldes verwiesene Spieler in Richtung Kabine begibt, läuft er an der Seitenlinie entlang. Ein Gegenspieler im Spielfeld, der gerade an ihm vorbeiläuft, wird jetzt von ihm von der Aschenbahn aus angespuckt. Der Schiedsrichter unterbricht das Spiel.

Frage 4.) Nach einem verwarnungswürdigen Foul hat der Schiedsrichter 20 Meter vor dem Strafraum auf direkten Freistoß für die angreifende Mannschaft entschieden. Er beabsichtigt, den schuldigen Spieler zu verwarnen. Die angreifende Mannschaft führt den Freistoß jedoch schnell aus und erzielt unmittelbar ein Tor.

Frage 5.) Bei der Strafstoß-Ausführung prallt der Ball gegen den Pfosten, platzt und bleibt im Torraum liegen. Wie entscheidet der Schiedsrichter?

Antworten auf die vorstehenden Regelfragen:

Antwort auf Frage 1: Direkter Freistoß. Es ist keine persönliche Strafe auszusprechen, da weder eine Verhinderung einer klaren Torchance noch eine unsportliche Absicht beim Handspiel vorliegt.

Antwort auf Frage 2: Das Spiel ist mit einem Schiedsrichter-Ball fortzusetzen, da zuerst der Einfluss von außen erfolgte, nämlich das Betreten des Spielfelds durch den Trainer. Danach kommt es zu dem Umstoßen des Trainers. Hierfür erhält der Spieler die Rote Karte. Der Trainer ist aus dem Innenraum zu verweisen.

Antwort auf Frage 3: Schiedsrichter-Ball und Meldung des Vorfalls. Mehr kann der Schiedsrichter in diesem Fall nicht unternehmen, da der Spieler ja bereits die Rote Karte gesehen hat.

Antwort auf Frage 4: Tor, sofern der Schiedsrichter die Ausführung überwacht hat und diese korrekt war. Im Sinne der Freistoß-Entscheidung sind die größtmögliche Bestrafung der schuldigen Mannschaft sowie der größtmögliche Vorteil für die ausführende Mannschaft anzustreben. Der Schiedsrichter muss hier abwägen, was der größere Vor- bzw. Nachteil ist. Die Torerzielung steht in der Wertigkeit klar über dem Aussprechen einer eventuellen Verwarnung. Eine nachträgliche Verwarnung ist aber nicht mehr möglich, da das Spiel nach der Unterbrechung fortgesetzt wurde.

Antwort auf Frage 5: Schiedsrichter-Ball auf der Torraumlinie. Eine Wiederholung gibt es nur bei der unmittelbaren Strafstoß-Ausführung. Prallt der Ball vom Pfosten zurück, platzt dabei und bleibt dann im Torraum liegen, ist die Wirkung des Strafstoßes erzielt, und es kann nur noch die neutrale Fortsetzung mit dem Schiedsrichter-Ball geben.  

Geplant ist die Anschaffung eines roten Adidas-Aufwärm-T-Shirts und eines rot-schwarzen Adidas-Präsentationsanzugs.

Beide Kleidungsstücke sollen mit dem Logo der Schiedsrichtervereinigung Dillenburg und dem Namen des Schiedsrichters versehen werden.

Die Anschaffungskosten für beide Kleidungsstücke betragen zusammen zwischen 70 und 85 Euro und können von den Stammvereinen der Unparteiischen übernommen werden. Es ist auch möglich, sich nur einen Anzug oder auch nur ein T-Shirt zu bestellen.

Den Schiedsrichtern, die sich den Anzug von ihrem Heimatverein bezahlen lassen wollen, ist eine vorherige Absprache (vor der Bestellung!) mit ihrem Verein zu empfehlen. Bei der verbindlichen Bestellung ist anzugeben, ob eine Rechnung für den Heimatverein benötigt wird.

Vor allem die höherklassigen Unparteiischen und die Assistenten werden gebeten, sich im Sinne eines einheitlichen Auftretens am Spielort oder bei Lehrgängen die Kleidungsstücke zu bestellen.

Vor der verbindlichen Bestellung können Anzug und T-Shirt am 19. April (Freitag) bei der Kreisleistungsprüfung in Eibelshausen, am 29. April (Montag) bei der Jung-SR-Sitzung in Oberscheld und am 10. Mai (Freitag) bei der Monatsversammlung in Hörbach anprobiert werden.

Bestellungen, Kontakt und weitere Informationen: Lukas Nöh, E-Mail lukas.noeh@t-online.de, Handy (0151) 10733970.

Über eine Stunde lang befasste sich der Pädagoge, dessen Stammverein der SV Welkers ist und der eine 170 Kilometer lange Reise nach Hörbach nicht gescheut hatte, mit den Besonderheiten der „Regel 11“ (Abseits). „Wenn es zu Abseitsentscheidungen kommt, geht es sehr oft um Entscheidungen, die auch Auswirkungen auf eine mögliche Torerzielung und auf den Spielstand haben“, erläuterte der in Eichenzell wohnende Referent.

Abseitsregel seit dem Jahr 2000 dreimal konkretisiert

Der Fuldaer Regionalbeauftragte für den Bereich Lehrwesen zeigte auf, dass die Abseitsregel in den Jahren 2000, 2005 und 2009 konkretisiert worden sei. Unter anderem sei das Ziel dieser näheren Festlegungen gewesen, „den Grenzbereich bei den Entscheidungen so zu minimieren, dass Schiedsrichter und Assistenten berechenbar bleiben“.

Frohnapfel nutzte seinen durch zahlreiche Videosequenzen bereicherten Vortrag auch, um den Dillkreis-Schiedsrichtern noch einmal die Voraussetzungen darzustellen, die für eine strafbare Abseitsstellung notwendig sind. Dabei gab er seinen Zuhörern manch wertvollen Tipp für die Praxis mit auf den Weg. „Kondition bedeutet Konzentration“, unterstrich der 30-Jährige. Um richtige Abseitsentscheidungen treffen zu können, müssten Schiris und ihre Assistenten nicht nur die aktuellen Auslegungen kennen, sondern auch über eine vernünftige Fitness verfügen.

„Assistenten brauchen ein fotografisches Gedächtnis“

Der Verbandsliga-Unparteiische brach zugleich eine Lanze für die „Männer an der Linie“. Frohnapfel: „Schiedsrichter-Assistenten müssen über ein fotografisches Gedächtnis verfügen“, machte der Fuldaer Regionalbeauftragte deutlich. In der Praxis fielen viele Abseitsentscheidungen in diesem Bereich „aus dem Bauch heraus“. Die Erkenntnis des Referenten: „Die Assistenten liegen häufig richtig, weil sie über die notwendige Erfahrung verfügen.“

Unter anderem zeigte der Neuhofer auch auf, dass die Abseitsregel von vielen Mannschaften „als taktisches Mittel“ benutzt werde; darauf müssten Unparteiische möglicherweise mit der Anpassung ihres Stellungsspiels reagieren.

„Erwartet das Unerwartete“, rief Johannes Frohnapfel seinen Zuhörern zu. Vor allem nach Eckstößen und Vollversammlungen im Strafraum komme es immer wieder zu unvermuteten Konstellationen, die den Unparteiischen und sein Gespann plötzlich fordern und schnelle Entscheidungen notwendig machen würden.

Abschließend brachte der Verbandsliga-Schiris den Wunsch zum Ausdruck, dass seine Ausführungen dem interessiert lauschenden Publikum für die Praxis auf dem Platz weiter geholfen hätten. „Ich hoffe, dass mein Referat etwas gebracht hat“, schloss Frohnapfel – was  Kreisschiedsrichterobmann Rainer Wendland umgehend bestätigte, indem er dem 30-jährigen Pädagogen im Namen der Dill-Schiris eine kleine Erinnerung überreichte.

Nächste Sitzungen am 29. April und 10. Mai

Die nächsten Sitzungen der heimischen Unparteiischen finden am 29. April (Montag/Jung-Schiedsrichter-Sitzung) sowie am 10. Mai (Freitag/reguläre Pflichtsitzung) statt. 

Kreis-Schiri-Obmann Rainer Wendland und sein Stellvertreter Florian Kunz nutzten die Zusammenkunft im Domizil des FC „Germania“ Hörbach, um sich bei dem Eschenburger für seine jahrzehntelange Verbundenheit mit den Spielleitern zu bedanken. Hains Stammverein ist der TSV Rittershausen.

Jubilar feiert am 13. April 2013 seinen 65. Geburtstag

Am heutigen Samstag (13. April 2013) kann der Jubilar (Jahrgang 1948), der zur „Passiv-Riege“ der heimischen Unparteiischen gehört, seinen 65. Geburtstag feiern.

Die Schiedsrichtervereinigung Dillenburg wünscht Kurt Hain zu seinem „Wiegenfest“ alles Gute, Gesundheit und Zufriedenheit und hofft, dass er der „schwarzen Zunft“ noch lange verbunden bleibt.

Text und Foto: Joachim Spahn   

Der Vorbereitung auf diese sowie auf die weiteren bevorstehenden Leistungsprüfungen dienen nachfolgende Regelfragen, die sich allesamt mit der „Regel 12 – Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen“ befassen.

Die Antworten werden demnächst an dieser Stelle veröffentlicht.

Frage 1: Ein Spieler begibt sich zur Seitenlinie und lässt sich einige Zeit außerhalb des Spielfeldes behandeln. Als der Ball in seine Nähe kommt, läuft er unangemeldet wieder auf das Spielfeld und bringt einen gegnerischen Spieler verwarnungswürdig zu Fall. Entscheidungen?

Frage 2: Ein Angreifer wird kurz vor der Strafraumgrenze gefoult. Bevor der Schiedsrichter deshalb pfeifen kann, wird der Ball von einem Abwehrspieler absichtlich und unsportlich mit der Hand innerhalb des Strafraums gespielt. Eine Tormöglichkeit wurde dadurch nicht verhindert. Wie muss der Schiedsrichter entscheiden?

Frage 3: Der Abwehrspieler spielt genau auf der Strafraumlinie den Ball absichtlich mit der Hand, ohne der gegnerischen Mannschaft eine Torchance zu nehmen oder eine unsportliche Absicht zu verfolgen. Spielfortsetzung?

Frage 4: Im Mittelfeld stoppt ein Spieler der Mannschaft A den Ball. Ein Gegenspieler attackiert in gefährlicher Weise diesen Spieler und trifft diesen Gegenspieler mit dem Fuß am Knie. Entscheidung?

Frage 5: Unmittelbar an der Strafraumgrenze geraten ein Abwehrspieler und ein Angreifer in Streit. Dabei schlägt der im Strafraum stehende Abwehrspieler dem außerhalb des Strafraums stehenden Angreifer ins Gesicht. Entscheidungen?

Antworten:

Antwort auf Frage 1: Direkter Freistoß wegen des schwereren Vergehens. Gelb – Gelb/Rot. Hinsichtlich der Spielstrafe zählt nur das schwerere Vergehen; hinsichtlich der persönlichen Strafe zählen beide Vergehen.

Antwort auf Frage 2: Strafstoß, Verwarnung. Da der Schiedsrichter das Spiel nach dem Foul noch nicht unterbrochen hatte, bestraft er nun das absichtliche Handspiel als das „schwerere“ Vergehen.

Antwort auf Frage 3: Strafstoß. Die Strafraumlinie gehört zum Strafraum.

Antwort auf Frage 4: Direkter Freistoß, weil aus dem gefährlichen Spiel ein verbotenes Spiel geworden ist.

Antwort auf Frage 5: Direkter Freistoß, Feldverweis. Es handelt sich um ein Kontaktvergehen, und der Kontakt erfolgte außerhalb des Strafraums.

Schiedsrichter zu sein, bedeute, so der Dillkreis-ÖMI, „in der Öffentlichkeit tätig zu sein“ und sich dieser auch zu stellen. Das Auftreten eines Unparteiischen am Spielort sei, so Spahn, „nicht nur für den einzelnen“ Spielleiter von Bedeutung. Jeder Schiedsrichter, so der Referent mahnend, vertrete die rund 80.000 Schiris, die bundesweit aktiv seien, seine Heimat-Vereinigung und das SR-Wesen insgesamt.

Der BfÖ bedauerte, dass ein schlechtes Auftreten einzelner Referees gerne verallgemeinert und der ganzen Gruppe zugeschrieben werde. „Wenn Ihr es schafft, das Schiedsrichterwesen bei Eurer Spielleitung gut darzustellen, ist das für uns die beste Öffentlichkeitsarbeit, die es gibt“, so der Herborner Funktionär mahnend.

Zur Öffentlichkeit, der sich die Unparteiischen stellen müssten, zählten Trainer, Betreuer und Zuschauer ebenso wie Medien, Spieler, Beobachter und Funktionäre des Verbandes und der Vereine. Spahn (nebenstehendes Foto) zeigte im Zuge seines etwa 45-minütigen Referats auf, wie die Bausteine für einen guten Auftritt in der Öffentlichkeit aussehen könnten.

Zu einem überzeugenden Auftritt in der Öffentlichkeit würden, so der Hinweis des KSA-Mitglieds, diese einzelnen Komponenten beitragen:

– Arroganz vermeiden

– höflich, korrekt, bestimmt auftreten

– Fitness/Regelkenntnis

– Hektik unterlassen

– Übersicht bewahren

– Kleinigkeiten beachten

– Pfiff, Sprache, Körpersprache

– Fähigkeit zur Selbstkritik

Der Schiri müsse damit rechnen, dass er vor, während und nach dem Spiel unter besonderer Beobachtung stehe. Der BfÖ mahnend: „Ein Schiedsrichter, der sich selbst in den Mittelpunkt des Geschehens stellt, verkennt seine Aufgabe.“

Freundlich, höflich und korrekt auftreten

Spahn appellierte an seine Zuhörer Arroganz, Selbstherrlichkeit und Überheblichkeit unbedingt zu vermeiden und vor Ort freundlich, höflich und korrekt aufzutreten. Manche Unparteiische seien sich dessen nicht bewusst, dass „schon das Auftreten eines Schiedsrichters vor dem Spiel eine Wirkung bei allen Beteiligten hinterlasse“ und Eindrücke hervorrufe, die sich später bei der Spielleitung bemerkbar machen könnten.

Im Zuge seines Referats hob der ÖMI schließlich auch die Kommunikationsmittel des Unparteiischen hervor (Pfeife, Sprache, Körpersprache). Der Hinweis des Herborner Funktionärs: „Weder ein zu kumpelhafter noch ein zu barscher Ton sind auf Dauer erfolgreich.“

Ein Spielleiter müsse eine Berechenbarkeit und Gleichbehandlung in der Sache anstreben, „normale Spieler“ und sogenannte „Führungsspieler“ gleich behandeln und die Akteure durch schnelle und mit der notwendigen Sicherheit getroffene Entscheidungen erkennen lassen, was möglich und was nicht erlaubt sei. Die Erfahrung des Referenten: „Entscheidungen, die auf der Basis eines gesunden Selbstbewusstseins ruhig, gelassen und sicher getroffen werden, führen nur selten zur Hektik und zur Kritik.“

Selbstkritisch mit der eigenen Leistung umgehen

Abschließend bat der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit seine Zuhörer, sich nach einem Spiel selbstkritisch mit der eigenen Leistung auseinanderzusetzen, jede Möglichkeit zu einer Spielleitung zu nutzen und für den Fall, dass man einmal nicht weiter wisse, auf die Erfahrungen und Mithilfe älterer Schiedsrichter-Kollegen und des Kreisschiedsrichterausschusses zurückzugreifen.

Die nächste Jung-Schiedsrichter-Sitzung findet am Montag (29. April), 19 Uhr, abermals im Sportheim des SV 1932 Oberscheld statt.