„Passkontrolle ist in allen Spielklassen obligatorisch“

Die Passkontrolle ist in allen Spielklassen obligatorisch. Sollte sich ein Spieler nicht durch einen gültigen Spielerpass ausweisen können, ist ein anderes Lichtbilddokument zur Identifizierung heranzuziehen.

Dabei ist zu beachten, dass nur der Personalausweis, Führerschein oder der Reisepass zur Legitimation verwendet werden dürfen. Für Asylsuchende sind Ausnahmen in der Legitimation in Form eines mit Lichtbild versehenen Formulars „Bescheinigung über die Weiterleitung eines Asylsuchenden“ möglich.

„Schiedsrichter darf keinen Spieler ausschließen“

Der SR darf keinen Spieler mangels Spielberechtigung ausschließen. Es ist aber die Legitimationsprüfung – sofern sie nicht über den gültigen Spielerpass erfolgt – lückenlos im Spielbericht zu dokumentieren. Kann sich ein Spieler nicht durch die oben genannten Legitimationspapiere ausweisen, ist dies ebenfalls nur zu berichten. Die Vorlage der Legitimationspapiere ist bis 30 Minuten nach Spielende möglich.

Der Schiedsrichter hat im Spielbericht das Legitimationspapier einzutragen (zum Beispiel: „Spieler konnte sich durch einen Personalausweis/Reisepass/Führerschein legitimieren“).

„Persönlicher Bekanntheitsgrad kein Ersatz für Legitimationsprüfung“

Der persönliche Bekanntheitsgrad des Spielers ersetzt nicht die Legitimationsprüfung durch eines der vorgenannten Ausweispapiere. Vergleichbare ausländische Legitimationsdokumente sind ebenfalls so im Spielbericht aufzuführen (zum Beispiel: „Spieler konnte sich durch einen türkischen/italienischen Reisepass usw. oder EU-Führerschein
legitimieren“).

Die Eintragung der Ausweisnummer ist nicht erforderlich!

Stand: 8. August 2015

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