So hatte es die Kammer unter Vorsitz von Roland Schleenbecker vor knapp einer Woche verkündet. Gegen dieses Urteil hat der KSO nunmehr form- und fristgerecht Einspruch eingelegt.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


*