Wie der Siegbacher Funktionär ausführt, „löst nicht nur das eigentliche Spielen des Balles eine strafbare Abseitsstellung aus“. Gleiches gelte auch für „andere Formen wie Bedrängen, Behindern oder Beeinflussen des Gegners“. Viktora weiter: „Dieses Fehlverhalten wird wieder etwas stärker in den Vordergrund gestellt.“
Es sei jedoch zu berücksichtigen, „dass zum Beispiel ein verbaler Eingriffs eines Abseits stehenden Spielers in der B-Liga wesentlich leichter durch den Schiedsrichter wahrgenommen werden“ könne als in einem Bundesliga-Stadion mit 50.000 Zuschauern oder mehr. „Steht ein Abseits stehender Spieler in unmittelbarer Nähe eines Gegners und stört diesen, haben wir unseren Schiedsrichter-Assistenten auch in der Vergangenheit des Hinweis gegeben, dieses Verhalten anzuzeigen“, erklärt der Schiedsrichter-Lehrwart.
Viktora: „Nichts Entscheidendes geändert“
Insgesamt aber, so Viktora, habe sich für die Unparteiischen „nichts Entscheidendes geändert“. Der Siegbacher Funktionär abschließend: „Wir bleiben bei unserer in den letzten beiden Jahren kommunizierten engeren Abseitsauslegung im Bezug auf den Eingriff.“
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