Das gelte, so der Hinweis des hessischen Schiedsrichter-Chefs, unabhängig davon, ob die Kabine vor dem Diebstahl verschlossen oder unverschlossen gewesen sei. Schugard mahnend: „Aus den Erfahrungen der letzten Wochen wird dringend angeraten, in den Umkleidekabinen nur Wertgegenstände in geringem Umfang aufzubewahren.“
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