Vereine, die noch etwas für die Erfüllung ihres Schiri-Solls tun müssen, können interessierte Anwärterinnen und Anwärter ausschließlich über die Internetseite des Hessischen Fußball-Verbandes anmelden. Auf der Homepage www.hfv-online.de ist der Bereich Ausbildung & Qualifizierung auf Termine & Anmeldungen anzuklicken; dort muss man sich dann im Bereich der Schiedsrichter-Neulingslehrgänge den Lehrgang der SR-Vgg. Dillenburg aussuchen und das Anmeldeformular ausfüllen.
Lehrgang beginnt mit einem Lauftest
Der bevorstehende Neulingslehrgang beginnt am 10. Januar, 18 Uhr, im Sportheim des SV Oberscheld. Zu Beginn ist ein Lauf-/Intervalltest zu absolvieren. Ein Intervall besteht aus einem Lauf von 60 Metern in 25 Sekunden sowie einer Ruhepause von 35 Sekunden. Insgesamt müssen 20 Intervalle abgelegt werden.
Nach dem Auftakttreffen wird die Ausbildungsveranstaltung mit Zusammenkünften am 11. Januar (Freitag, 18 Uhr), 12. Januar (Samstag, 10 Uhr), 18. Januar (Donnerstag, 18 Uhr) sowie am 19. Januar (Samstag, 10 Uhr) fortgesetzt. Die abschließende Prüfung ist am Sonntag (20. Januar, 10 Uhr) zu absolvieren.
Das Mindestalter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beträgt 12 Jahre; eine Anrechnung auf das SR-Soll der Vereine erfolgt ab 14 Jahren. Auch weibliche Jugendliche und Frauen sind ausdrücklich willkommen.
Anwesenheit an allen Lehrgangstagen notwendig
Sport-, Dusch- und Schreibutensilien sind mitzubringen. Nur wer an allen Lehrgangstagen anwesend, wird zur Prüfung am 20. Januar zugelassen. Der Schiedsrichterneuling muss Mitglied in einem Fußballverein sein.
Neben Anwärterinnen und Anwärtern auf das Amt des Unparteiischen können auch Bewerber für die Trainer-Lizenz (Leistungsfußball) teilnehmen.
Weitere Informationen: Sebastian Müller, Lehrwart im Dillenburger Kreisschiedsrichterausschuss, Döringweg 10, 35745 Herborn, E-Mail sebastian.mueller1981@gmx.de, Tel. (0170) 2884891.