Reitz hatte vor allem aber auch als Mitglied des Verbandsschiedsrichterausschusses (VSA) den Weg ins „Germania“-Domizil gefunden, um im Beisein von rund 70 Referees noch einmal Stellung zum „Fall Rainer Wendland“ zu beziehen.
„Ein Spiel entscheidendes Thema“
Im Zentrum der Ausführungen des Gießener Kreis-Lehrwarts stand jedoch ein mehr als einstündiges Referat über die „große Bedeutung“, die dem Strafstoß bei der Spielleitung eines Unparteiischen zukommen kann. „Das ist – je nach Verlauf der Partie – ein Spiel entscheidendes Thema“, zeigte Martin Reitz auf.
Der Vortragende, der sich im VSA um das Beobachtungswesen kümmert, gab den Dillkreis-Schiedsrichtern eine Vielzahl von Tipps, Tricks, Anweisungen und Hinweise zum taktischen Verhalten beim Verhängen dieser wichtigen Spielstrafe mit auf den Weg. Reitz‘ Erfahrung: „Beim Verhängen und bei der Ausführung eines Strafstoßes zeigen sich der Charakter und die Persönlichkeit eines Schiris.“
Der Referent, der als aktiver Unparteiischer eineinhalb Jahrzehnte lang auf der Verbandsliste gestanden hatte, riet den Zuhörern, sich schon „bei der Spielvorbereitung darauf einzustellen“, wie man „sich beim Verhängen eines Strafstoßes verhalten“ solle.
„Unbedingt Spielnähe demonstrieren“
Um bei Spielern, Zuschauern und Trainern glaubwürdig zu wirken, müsse ein Schiedsrichter vor allem aber auch „Spielnähe demonstrieren“. Reitz eindeutig: „Ein Strafstoß, den der Schiri vom Mittelkreis aus verhängt, wird einem nicht unbedingt sofort abgenommen.“
Der Lehrwart der Schiedsrichtervereinigung Gießen rief den Dillkreis-Referees noch einmal die Voraussetzungen in Erinnerung, die erfüllt sein müssen, um einen Strafstoß als Spielstrafe nach der Regel 12 des DFB-Regelhefts verhängen zu können. Das jeweilige Vergehen müsse von der verteidigenden Mannschaft im Strafraum begangen worden sein, während sich der Ball im Spiel befunden habe.
„Ein Strafstoß muss mit einem ordentlichen, klaren Pfiff signalisiert, hundertprozentig überzeugend und mit einer unmissverständlichen Anzeige bzw. Geste ausgesprochen werden“, schrieb Reitz seinem Publikum ins Stammbuch. Nach der Verhängung dieser Spielstrafe müsse sich der Unparteiische „auf Proteste einstellen“ und „Diskussionen“ mit den Spielern und Vereinsverantwortlichen über seine Entscheidung „vermeiden“.
Freigabe per Pfiff zwingend notwendig!
Mit Nachdruck riet das VSA-Mitglied den Dill-Schiris nach einer Strafstoßentscheidung „nicht abzuschalten“ und auf die formellen Voraussetzungen zu achten, die bei der Ausführung der Spielstrafe zu beachten sind. „Ein Strafstoß muss mit einem Pfiff freigegeben werden. Das ist zwingend vorgeschrieben.“
Abgerundet wurde das Referat des Gießener Kreis-Lehrwarts durch Videosequenzen, mit deren Hilfe das Verhalten der Unparteiischen bei der Strafstoßentscheidung und Strafstoßausführung analysiert wurde.
Die letzte Schiedsrichter-Pflichtsitzung im ausklingenden Kalenderjahr 2014 findet am Freitag (12. Dezember), 18.15 Uhr, wieder im Sportheim des FC Hörbach statt.