Vor rund 50 Zuhörern setzte sich der Bad Marienberger mit einem Thema auseinander, das „bei den Anwärter-Lehrgängen maximal zehn Minuten einnimmt“ und von einem Schiri „oft Anwendung findet, ohne großartig nachzudenken“.
In der Regel 3 des 17 Regeln umfassenden DFB-Regelhefts werden unter anderem die Anzahl der Spieler, die Menge der Auswechslungen, Auswechselvorgänge und das Thema „Torwartwechsel“ beschrieben.
Historischer Rückblick
Matthias Eschenauer, früher als Spielleiter bis zur Oberliga aktiv, fungiert in der Schiedsrichtervereinigung Westerwald/Sieg als Kreis-Lehrwart. „Die Möglichkeit, einen Spieler, der das Spiel begonnen hatte, auszuwechseln, wurde erst 1965 in England eingeführt“, zeigte der Referent in einem kleinen historischen Rückblick auf die Entwicklung der Fußball-Regeln auf. 1967 habe die FIFA dann den „Auswechselspieler“ erstmals in ihr Reglement übernommen.
Heute, so Eschenauer, könnten in einem herkömmlichen Seniorenspiel drei Akteure ausgewechselt werden. Allerdings – so der Bad Marienberger, der als Beobachter für den Fußball-Regionalverband Südwest aktiv ist, einschränkend – gebe es „von Landesverband zu Landesverband verschiedene Abweichungen und Sonderregelungen“.
Regelfragen und Beispiele
Anhand zahlreicher Regelfragen und Beispiele versuchte der 45-Jährige, der seit 1987 Unparteiischer ist, seinen interessiert lauschenden Zuhörern die Besonderheiten der „Regel 3“ zu vermitteln. Ausführlich ging Matthias Eschenauer dabei auf die Sanktionen ein, die im Falle eines Vergehens auf Auswechselspieler, ausgewechselte Spieler oder auch zum Beispiel auf Akteure warten, die den Platz mit dem Torwart getauscht haben.
Zur Freude des Bad Marienbergers führten die etwa 45-minütigen Schilderungen zu einer ausführlichen Diskussion mit den Dillkreis-Schiedsrichtern. Ein Gedankenaustausch, der zeigte, dass auch ein Referat über eine scheinbar weniger bedeutsame Regel für den Referenten und das Publikum gleichermaßen befruchtend sein kann.
Text und Bilder: Joachim Spahn
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