„Das sind Dinge, die uns bei jeder Spielleitung begleiten“, unterstrich der Witzenhausener und wies im Rahmen seiner Ausführungen unter anderem auf normale und grobe Formen der Unsportlichkeiten hin, mit denen sich ein Unparteiischer bei einem Einsatz konfrontiert sehen könnte.
Mühlhausen erläuterte, dass „bei den meisten Vergehen neben der Spiel- auch eine persönliche Strafe erforderlich“ sei. Zugleich äußerte der Regionalbeauftragte an sein Publikum aber auch die Bitte, da, wo es möglich sei, „Fingerspitzengefühl walten“ zu lassen.
Der Kreisschiedsrichterobmann des Werra-Meißner-Kreises appellierte an seine Zuhörer, bei der Ahndung von Unsportlichkeiten „von Beginn an konsequent“ durchzugreifen, dabei jedoch stets den Grundsatz „Mehr sehen, weniger hören!“ walten zu lassen. Unterbreche ein Schiedsrichter die Partie, um eine Unsportlichkeit zu ahnden, müsse „zwingend eine persönliche Strafe“ folgen.
„Körpersprache ist das A und O“
Üble Beschimpfungen oder Beleidigungen müssten „zwingend eine Rote Karte“ nach sich ziehen. Entscheide sich der Schiri, die jeweilige Unsportlichkeit zu ahnden, müssten die Entscheidungen und die entsprechenden Maßnahmen „mit einer angemessenen Körpersprache“ untermalt werden. „Das ist das A und O“, zeigte Mühlhausen auf, ermahnte die etwa 80 Dill-Schiris im Domizil des B-Ligisten jedoch, bei der äußeren Darstellung „nicht übertrieben aufzutreten“.
Die Aufzählung von Vorfällen, die als so genanntes „Erstvergehen“ nicht zu bestrafen sind (zum Beispiel das „Spielen des Balles ohne Schuhe“ oder „leichte Kritik an einer Schiri- bzw. einer Assistentenentscheidung“) und ein halbes Dutzend Regelfragen rundeten das Referat ab.
Als kleine Erinnerung an den Abend im Kreis der Schiedsrichtervereinigung Dillenburg überreichte der stellvertretende Schiri-Obmann Florian Kunz dem Gast aus Witzenhausen einen extra angefertigten Tonkrug. Ein Präsent, über das sich Friedhelm Mühlhausen sichtlich freute.
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