Nach wie vor, so der Verband weiter, „sei in erster Linie der Heimverein dafür verantwortlich“. Um die Vereine und die Schiedsrichter an den Elektronischen Spielbericht zu gewöhnen, seien „die Bestrafungen für fehlende Ergebnisse im ersten Quartal 2012“ von Verbandsseite ausgesetzt worden.
Aufgrund von Beschwerden der Vereine habe der HFV „vernommen, dass Schiedsrichter, die die Möglichkeit erhalten, nach dem Spiel die Eingabe vor Ort zu tätigen, dies nicht vollständig oder zu spät erledigen“. Die Vereine würden sich jedoch darauf verlassen, „dass der Schiedsrichter alles schnell und ordnungsgemäß durchführt“. Oftmals sei dies aber nicht der Fall.
Der Appell des Hessischen Fußball-Verbandes an die Vereine: „Wir bitten Sie daher, die Ergebnismeldung wie gewohnt innerhalb der oben genannten Zeit vorzunehmen. Damit ist auf jeden Fall gewährleistet, dass keine Bestrafung erfolgt. Egal, wann letztendlich der Schiedsrichter das Ergebnis einträgt.“
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!