Der Kreisoberliga-Referee und Gruppenliga-Assistent machte vor dem etwa 20-köpfigen Publikum zunächst deutlich, dass beide Vergehen in den Bereich des „Verbotenen Spiels“ einzuordnen seien. Kunz weiter: „Die größte Zahl der Vergehen, die ein Schiri während einer Partie ahnden muss, sind Kontaktvergehen. Schätzungsweise 95 Prozent.“

Der Beilsteiner Unparteiische erläuterte, dass es bei dem Kontaktvergehen „zu einem direkten Kontakt beziehungsweise einer direkten Berührung zwischen Spieler und Gegenspieler“ komme – und dass die Spielfortsetzung mit direktem Freistoß beziehungsweise Strafstoß dann dort zu erfolgen habe, wo der Kontakt stattgefunden habe.

„Alles kann zur Wurfwaffe werden“

Das Wurfvergehen hingegen habe ausgesprochenen Seltenheitswert. „In manchen Begegnungen wird es nicht ein einziges Wurfvergehen geben, das Ihr bestrafen müsst“, erklärte der Referent. Zu den Wurfvergehen, so Kunz erläuternd, sei unter anderem das Werfen mit dem Ball, mit Asche oder Sand, Schnee, Ausrüstungsgegenständen, aber auch mit Trinkflaschen zu rechnen. „Alles, was auf dem Spielfeld oder am Spielfeldrand greifbar ist, kann zur Wurfwaffe werden“, so Kunz weiter.

Zu den Wurfvergehen gehöre schließlich auch das Spucken. Und, so der eindeutige Hinweis des Referenten: „Bei den Wurfvergehen wird schon jeder Versuch so bewertet, als hätte das Vergehen geklappt.“ Für die Spielfortsetzung sei bei diesen Delikten in der Regel der Standort des Spielers Ausschlag gebend, der getroffen werden solle.

Im weiteren Verlauf seines durch viele anschauliche Beispiele ergänzten Referats verwies Florian Kunz auf die unterschiedlichen persönlichen Strafen, die nach Kontakt- bzw. Wurfvergehen zu verhängen seien. Seine Schlussfolgerung: „Bei Wurfvergehen ist der Spielraum der persönlichen Strafen, die ein Schiedsrichter zu verhängen hat, deutlich geringer.“

Mit Nachdruck ermahnte das Mitglied des Erweiterten Lehrstabs die Jung-Schiris „bei Spuckattacken unbedingt eine Rote Karte“ auszusprechen. „Dieses Delikt ist – was seine Schwere angeht – mit einer Tätlichkeit gleichzusetzen.“

Bei schweren Wurfvergehen gegen einen Schiedsrichter oder einen neutralen Assistenten könne schließlich „allein der Spielabbruch zusätzlich zur Roten Karte die richtige Entscheidung“ sein.

Abschließend verwies Kunz durch die Behandlung verschiedener Beispiele aber auch darauf, dass es „im Bereich der Wurfvergehen eine Reihe von Sonderfällen gibt, bei denen wir mit dem Schema F nicht mehr hinkommen“.

Am 12. Dezember letzte Jung-Schiri-Sitzung in diesem Jahr

Aus diesen Gründen legte der Beilsteiner Referee seinen Zuhörern das Studieren des Regelwerks ans Herz – und lud sie abschließend zur letzten Jung-Schiedsrichter-Sitzung im Kalenderjahr 2011 ein, die am Montag (12. Dezember/19 Uhr) an gleicher Stelle stattfindet.

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