Abseitsauslegung: Auf die geänderte Abseitsregelauslegung hatte ich nach Rücksprache mit Lutz Wagner bereits hingewiesen. Hier ist sie der Vollständigkeit halber noch einmal: Der DFB nähert sich hier gerade beim Thema „Störung oder Eingriff eines Abseits stehenden Spielers“ im Grunde der Auslegung, wie wir sie im Amateurbereich und ohne Fernsehkameras auch in der Vergangenheit praktiziert haben. Dieses Fehlverhalten wird wieder etwas stärker in Vordergrund gestellt, wobei natürlich berücksichtigt werden muss, dass zum Beispiel ein verbaler Eingriff eines Abseits stehenden Spielers in der B-Liga wesentlich leichter durch den Schiedsrichter wahrgenommen werden kann als in einem Bundesligastadion mit 50.000 Zuschauern oder mehr. Steht ein Abseits stehender Spieler in unmittelbarer Nähe eines Gegner und stört diesen, haben wir unseren Schiedsrichter-Assistenten auch in der Vergangenheit den Tipp gegeben, diese Situationen heraus zu winken. Beachtet immer, dass die Situationen, die im DFB-Bereich aufgrund der Fernsehbilder hin und her diskutiert werden können, bei uns im Amateurbereich vielleicht gerade noch am Spieltag im Sportheim besprochen werden! Fazit: Im Grunde hat sich für uns nichts geändert. Wir bleiben bei unserer in den letzten beiden Jahren kommunizierten Abseitsauslegung.

Erklettern eines Zauns: Für uns ebenso weniger praxisrelevant ist die Feststellung, dass ein Zaun pflichtverwarnungstechnisch erst dann als erklettert gilt, wenn die Füße den Boden verlassen haben.

Ausziehen eines Trikots: Das Ausziehen des Trikots wird nur in Verbindung mit einer Torerzielung verwarnt. Zieht ein ausgewechselter Spieler auf dem Weg zur Seitenauslinie sein Trikot schon einmal aus, geht er straffrei aus. Wirft er es aus Verärgerung über die Auswechslung wutentbrannt auf die Erde, kann dieses als Unsportlichkeit angesehen und verwarnt werden. Wirft er es vor die Füße des Trainers, wird der sich schon um den Spieler „kümmern“.

Halten: Kommt ein taktisches Halten aufgrund einer Vorteilsgewährung des Schiedsrichters nicht zum Tragen, wird der Spieler nicht nachträglich verwarnt.

Torerzielung durch nicht benannten Spieler: Gibt die Mannschaft vor Spielbeginn an, welche 11 Spieler zu Beginn des Spieles am Spiel teilnehmen, und schießt jetzt ein anderer, zuvor nicht benannter Spieler ein Tor, gibt es kein Tor, indirekten Freistoß für den Gegner und eine VW. Hier wird analog der Regelung gehandelt, die wir beim unangemeldeten Wechsel nach der Halbzeit anwenden. In diesem Zusammenhang kann man gerade im Zeitalter des elektronischen Spielberichts wieder einmal nur dazu raten, sich die Nummern der Spieler auf der Notizkarte zu notieren, die von Anfang an spielen bzw. als Auswechselspieler zur Verfügung stehen.

Platzwechsel: Einige Pokalspiele enden im Herbst überraschend im Dunkeln. Manchmal liegt es zum Beispiel an einem Gewitter, wegen dem unterbrochen werden musste. Vor der Verlängerung oder einem Elfmeterschießen kann auf einen Platz mit Flutlicht gewechselt werden. In jedem Fall sollte dieser Platzwechsel im Spielbericht dokumentiert werden.

Meldung einer Notbremse: Stellt der Schiedsrichter einen Spieler wegen einer Notbremse vom Platz, sind bei der Meldung im Spielbericht nähere Angaben zu den Umständen zu machen. Wichtig sind Aussagen zur Härte des Vergehens, womit wer wo getroffen wurde, welche Spielstrafe mit oder ohne Torerfolg es gab und ob der gefoulte Spieler mit oder ohne Behandlung weiterspielen konnte oder nicht. Nur so kann sich ein Einzel- oder Sportrichter ein genaues Bild machen, was für eine faire und gerechte Bestrafung des Spielers unabdingbar ist. „Foulspiel“ oder „Fußvergehen“ als „letzter Mann“ ist hier eindeutig zu wenig. Wurde der Feldverweis aufgrund der Härte des Foulspiels ausgesprochen, ist diese in den Mittelpunkt der Meldung zu stellen.

Rückgängigmachen eines Spielerwechsels: Ist ein Spielerwechsel regelgerecht erfolgt, kann er vom Trainer nicht mehr rückgängig gemacht werden. Auch dann nicht, wenn das Spiel noch nicht fortgesetzt ist. Möglich ist das nur dann, wenn der Wechsel noch nicht ordnungsgemäß vollzogen ist.

Torverhinderung durch nicht angemeldeten Einwechselspieler: Verhindert ein in der Halbzeit nicht angemeldeter Einwechselspieler mit einem absichtlichen Handspiel ein Tor, gibt es einen indirekten Freistoß und einen Feldverweis, da der Wechsel mangels Zustimmung des SR nicht stattgefunden hat. Die Mannschaft hat aber das Recht, mit elf Spielern weiterzuspielen und den ursprünglich zum Auswechseln vorgesehenen Spieler wieder aus dem Duschraum zu holen.

Hinweise zum Wechselvorgang: Ein Einwechselspieler wartet die Zustimmung des SR nicht ab. Regelentsprechend wird er dafür vom SR verwarnt, was der Spieler mit hämischem Klatschen kommentiert. Dafür bekommt er die Gelb-Rote Karte. Da der Wechselvorgang aber nicht regelkonform vollzogen war, darf sich die Mannschaft auch hier ergänzen. Der Spieler, der eigentlich ausgewechselt werden sollte, darf weiterspielen oder in der nächsten Spielunterbrechung durch einen anderen Auswechselspieler ersetzt werden, sofern das Auswechselkontingent noch nicht erschöpft ist.

Tragen eines Kopftuchs: So, wie wir in Hessen vor Wochen die Problematik mit den Spieler/innen geregelt haben, die beim Spielen ein Kopftuch tragen, wird es nun im gesamten DFB-Bereich gehandhabt: Sofern für niemanden eine Verletzungsgefahr besteht, lassen wir es zu. In jedem Fall dokumentieren wir es im Spielbericht.

Pfiff beim Schiedsrichter-Ball: Seit den letzten Veröffentlichungen der Fifa fehlt der Pflicht-Pfiff bei der Ausführung eines SR-Balles. Eine sehr praxisgerechte Änderung, die bislang nicht weiter kommuniziert wurde. Ferner wurde noch einmal auf den Ort der Spielfortsetzung eingegangen. In unserem Sprachgebrauch hat sich die Formulierung „SR-Ball, wo Ball bei Pfiff“ manifestiert. Regeltechnisch besser ist aber die Aussage „SR-Ball, bei Wahrnehmung“. In einigen Szenen ist der Ball in dem Moment, in dem der SR pfeift, bereits im Tor- oder Seitenaus. Der SR-Ball ist dennoch die richtige Spielfortsetzung, da der Ball im Moment der Wahrnehmung durch den SR noch im Spiel ist.

Begleitung beim Aufwärmen: Das aktuelle Regelheft der Fifa sieht vor, dass Auswechselspieler beim Aufwärmen von einem Betreuer (i.d.R. „Aufwärmtrainer“) begleitet werden dürfen.

Tragen von Power-Ballance-Bändern: Die sogenannten „Power-Ballance-Bänder“ am Handgelenk sind dann nicht erlaubt, wenn sie sichtbar sind. Hat der Spieler einen Verband am Handgelenk, gilt er als verletzt und darf spielen, sofern keine Verletzungsgefahr für sich oder andere besteht. In diesem Zusammenhang auch noch einmal der Hinweis, dass die Schlauchschals verboten sind, die Saison dafür beginnt.

Pünktliche Anreise zum Spiel: Aus gegebenem Anlass weise ich noch einmal darauf hin, dass die Anreise zum Spiel so zu planen ist, dass eine Platzbesichtigung und eine evtl. daraus resultierende Mängelbehebung einen pünktlichen Spielbeginn nicht verhindern. Ferner gehen wir davon aus, dass sich die SR-Teams zumindest in den Verbandsspielklassen (HL, VL, GL) gemeinsam auf dem Feld warmlaufen. Auch die Pass- und Gesichtskontrolle ist vom SR so rechtzeitig vorzunehmen, dass Korrekturen auf dem Spielbericht oder an der Ausrüstung der Spieler rechtzeitig vor dem pünktlichen Spielbeginn erfolgen können. Abschließend nochmals der Hinweis, dass zwischen Oktober und März gegen 11 Uhr der Klassenleiter angerufen werden muss, will man vermeiden, evtl. auf eigene Kosten zum Spielort zu fahren. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund das Spiel tatsächlich ausfällt. Es reicht hier nicht aus, auf etwaige DFB-Net-Mails bezüglich einer Spielabsetzung zu warten oder zu hoffen.

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