Voraussetzung sei aber, dass die Mädchen und Frauen „ein spezielles Sportkopftuch tragen“ müssten. Becker mahnend: „Wir empfehlen unseren Vereinen einen aufgeschlossenen und toleranten Umgang mit allen Nationalitäten, Religionen und Weltanschauungen.“ Der HFV, so der Hinweis des Vize-Präsidenten, sei „religiös neutral“ und fördere „die Teilnahme aller am Spielbetrieb“.

Außerhalb des Spielbetriebs würde sich „die Frage nach dem Kopftuch nicht“ stellen, da die Vorschriften der FIFA während des Trainings „keine Anwendung finden“ würden.

Becker: Verband unterstützt Fußball-Begeisterung

Mit seiner Haltung, so der Vize-Präsident weiter, stehe der Hessische Fußball-Verband im Einklang mit der Meinung des Deutschen Fußball-Bundes und unterstütze die Fußball-Begeisterung muslimischer Mädchen und Frauen.

Die Frage nach dem Tragen eines Kopftuchs während eines Fußball-Spiels war durch das zunehmende Interesse am Frauen- und Mädchenfußball nach der Frauen-WM 2011 in Deutschland zunehmend diskutiert worden.

Anmerkung – in der Regel 4 („Ausrüstung der Spieler“) legt die FIFA zwei Grundsätze fest:

„Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder anderen einen Spieler eine Gefahr darstellen (einschließlich jeder Art von Schmuck).“

„Die vorgeschriebene Grundausrüstung (Hemd, Hose, Strümpfe, Schienbeinschoner und Schuhe) darf keine politischen, religiösen oder persönlichen Botschaften aufweisen.“

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


*