„Grundsätzlich muss man sagen, dass unser Regelheft keine ‚Sonderstellung des Torwarts‘ kennt. Klar ist aber, dass wir unsere Schiedsrichter dahingehend sensibilisieren sollten, den Torwart immer ’nur‘ dann mit einer Verwarnung zu bestrafen, wenn sein Angriff klar dem Ball gilt und er nur ganz knapp zu spät kommt. Durch eine solche Aktion wird der gegnerische Spieler in der Regel so weit nach außen gedrängt, dass wir nicht mehr von einer glasklaren Torchance, eine der Grundvoraussetzungen für die ‚Notbremse‘, sprechen können. Das muss offiziell unser Argument für ‚Gelb‘ sein – nicht die nicht existente ‚Sonderstellung des Torwarts‘.

Ist der Torhüter bereits ausgespielt und begeht als letzter oder vorletzter Abwehrspieler ein ’normales‘ Foul mit Verhinderung einer glasklaren Torchance, ist er genauso mit ‚Rot‘ zu bestrafen, wie jeder andere Feldspieler.

Brutales Foul hat nichts mit einer „Notbremse“ zu tun!

Ist das Foul ‚brutal‘ und nimmt er eine Verletzung des Gegners billigend in Kauf, hat das nichts mehr mit einer ‚Notbremse‘ zu tun. Dieses Vergehen ist grundsätzlich mit ‚Rot‘ und ausführlicher Berichterstattung durch den Schiedsrichter zu ahnden.“

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